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Auszug aus der Satzung:

 

„§ 1 Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen: Evangelischer Aufbruch in Garbsen und hat seinen Sitz in Garbsen. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen und erhält den Zusatz "eingetragener Verein" (e.V.). ..

 

§ 2 Grundlage, Ziel und Aufgaben

 

1. Der Verein versteht sich als Arbeitskreis zur Förderung einer Projektpfarrstelle des Ev.– luth. Stadtkirchenverbandes Hannovers, die schwerpunktmäßig und zielgruppenorientiert den Missionsauftrag Christi nach Matth. 28.16 ff außerhalb des parochialen (örtlichen) Gemeindesystems wahrnimmt, um somit die Pflanzung einer Richtungs- und Personalgemeinde in Garbsen-Mitte zu ermöglichen. ...

 

 

4. Der Verein unterstützt insbesondere folgende Aufgaben der Projektpfarrstelle:

  • Die Einrichtung eines neuen Gottesdienstangebotes im nichtkirchlichen Umfeld
  • Die Schulung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch Gottesdienste und Seminare (dienstorientierte Zellgruppen und Vertiefungsseminare).
  • Das Angebot von zielgruppenorientierten Glaubensseminaren
  • Der Verein sorgt für die Finanzierung der nicht vom Stadtkirchenverband und dem Innovationsfond der Landeskirche abgedeckten Personal- und Sachkosten.
  • Dazu bemüht sich der Verein um Spenden und Sponsoren.
  • Er reduziert den Finanzierungsanteil des Stadtkirchenverbandes durch Spenden.
  • Er regelt alle für die Durchführung dieses Prozesses wichtigen Verwaltungsaufgaben und Geschäfte.
  • Der Verein stellt im Rahmen geltenden Rechts nebenberufliche Fachkräfte (Musikerinnen und Musiker) ein und schliesst Arbeitsverträge ab, die zeitlich nicht über das Ende der Projektphase (5 Jahre) hinausreichen dürfen.

 

§ 3 Geldmittel

 

1. Zur Mitfinanzierung der vom Stadtkirchenverband getragenen Kosten der Projektpfarrstelle und für alle anderen Personal- und Sachausgaben, die zur Durchführung des Projektes notwendig sind, erwartet der Verein im Vertrauen auf Gott freiwillige Gaben und Schenkungen derer, die das Projekt unterstützen oder sich sonst in irgendeiner Weise mit dem Ziel verbunden wissen.

 

2. Den Mitgliedern des Vereins ist es freigestellt, inwieweit sie den Verein finanziell unterstützen wollen. Ein Beitrag wird nicht erhoben...

.

§ 4 Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrags der oder des Betroffenen an den Vorstand gerichtet und durch Berufung des Vorstandes erworben. Der Vorstand hat einstimmig zu entscheiden. Mitglied des Vereins kann werden, wer die Ziele bejaht und die Aufgaben des Vereins fördern will...“

Der Vorstand:

 

Dieter Barsch (Vorsitzender)

 

Joachim Wiedenroth (stellv. Vorsitzender und Projektpastor)

 

Markus Häckl (2. Stellv. Vorsitzender)

 

Jürgen Jackowski ( Kassenführer)

 

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Die vollständige Satzung  und / oder ein Beitrittsformular schicken wir gern auf Anfrage zu. Wenn Sie sich zur Unterstützung und Förderung  unserer Ziele entschieden haben,  erfolgt die Entscheidung des Vorstands über Ihre Mitgliedschaft.

 

Für den Fall, dass Sie uns durch eine Geldspende unterstützen wollen, geben wir hier unsere Bankverbindung an.  Teilen Sie uns bei  einer Geldspende  per  Banküberweisung bitte auch Ihre Adresse mit, dass wir Ihnen unverzüglich eine Spendenquittung zuschicken können.

 

Evangelischer  Aufbruch in Garbsen e.V.

Konto Nr. 606895200 bei der Hannoverschen Volksbank eG, BLZ 25190001